Organisation Schulzahnpflege

Eine eidgenössische Regelung für die Erhaltung der Zahngesundheit bzw. die zahnärztliche Versorgung der Schulkinder besteht nicht. Dagegen bestehen in allen Kantonen Gesetze, Verordnungen und Erlasse für die Schulzahnpflege. Teilweise wird die Durchführung der Schulzahnpflege den Gemeinden weitgehend vorgeschrieben, aber in der Mehrzahl der Kantone gibt es dazu nur eine Rahmenregelung. Der Vollzug der Schulzahnpflege obliegt damit den Gemeinden bzw. den zuständigen Behörden innerhalb der jeweiligen Gemeinde.

Eine jährliche Untersuchung der Kinder ist obligatorisch und wird von der Gemeinde getragen. In vielen Kantonen gibt es keine Schulzahnärzte (mehr), die mit der Gemeinde einen Vertrag zur Durchführung der Schulzahnpflege haben. Dort erhalten die Kinder bzw. deren Eltern einen Gutschein für die jährliche Untersuchung, den sie bei einem selbst gewählten Zahnarzt einlösen können. Dieser rechnet mit der Gemeinde ab. Heute sind auch Kindergartenkinder meist in die Schulzahnpflege einbezogen. In grösseren Gemeinden oder Städten gibt es teilweise noch Schulzahnkliniken.

In den meisten Kantonen ist die Prophylaxe in der Schule als Teil der Schulzahnpflege vorgeschrieben. In der Regel ist aber nicht näher bestimmt, wie diese im Detail auszusehen hat und wer damit beauftragt ist. In den Anfängen waren das häufig von den Kantonen angestellte Prophylaxegehilfinnen oder auch Lehrpersonen. Heute sind es in den meisten Kantonen der Deutschschweiz und im Tessin Schulzahnpflege-Instruktorinnen (SZPI).

Etwa vier stufengerechte Lektionen, verbunden mit Zahnputzübungen und einer Fluoridanwendung, sollten in Schweizer Schulen jährlich durchgeführt werden. Die Zahl der Besuche kann je nach Schulstufe variieren. Je jünger die Kinder sind desto wichtiger ist die Häufigkeit der Besuche. Auch die Eltern der Kinder sollen über die Ziele der Schulzahnpflege und über die Folgen von vernachlässigter Mundhygiene orientiert werden. Zu diesem Zweck beteiligen sich Schulzahnpflege-Instruktorinnen idealerweise an schulischen Informationsveranstaltungen oder laden Eltern zu einem Besuch in den Kindergarten ein.

 

Schulzahnpflege und Lehrplan 21

Schulen vermitteln im Rahmen der Gesundheitsförderung Kompetenzen, welche die Kinder befähigen, die eigene Gesundheit als erstrebenswertes Gut zu betrachten, das eigene Leben handelnd zu gestalten sowie Lebensfreude und Genussfähigkeit zu entwickeln. Daran knüpft der Prophylaxeunterricht an, der so zum Bildungsauftrag der Volksschule gehört.

Informationen über die Schulzahnpflege erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen, den Gesundheits- und Erziehungsdirektionen bzw. auf den Web-Portalen der Gemeinden und Kantone, bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und bei den Kantonszahnärzten.

Detailliertere Angaben über die Organisation und die administrativen Bedingungen von Anstellung und Auftrag der SZPI finden Sie im Vademecum Schulzahnpflege.

 

Positionspapier Prophylaxe-Unterricht in der Schulzahnpflege

Die Kantonszahnärzte haben in Zusammenarbeit mit der Interuniversitären Studiengruppe für zahnmedizinische Prophylaxefragen (IUSP) sowie der SSO und der Stiftung für SZPI das Konzept der Schulzahnpflege überarbeitet und aktualisiert. Das Positionspapier vom 26. August 2020 gilt als Handlungsanweisung für die Schulzahnpflege in den Kantonen der Deutschschweiz.


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