Bulletin für die Schulzahnpflege mit  spannenden und wichtigen Informationen

Bulletin

Das Bulletin für die Schulzahnpflege erscheint viermal jährlich und enthält spannende und wichtige Informationen für SZPI und die Schulzahnpflege im Allgemeinen.

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Wissenswertes zur Organisation der Schulzahnpflege im Vademecum

Vademecum

Alles Wissenswerte zur Organisation der Schulzahnpflege finden Sie im Vademecum.

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Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI auf einen Blick

Die Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI unterstützt Gemeinde- und Schulbehörden sowie Kantone in der Förderung der Mundgesundheit. Sie erstellt Unterrichtsmaterial für SZPI und gibt Informationsmaterial für Gemeinde-, Schulbehörden und die Öffentlichkeit heraus. Sie ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um den Einsatz von SZPI innerhalb der Schulzahnpflege. Die Stiftung wird massgeblich von der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO gefördert und arbeitet mit universitären Fachpersonen zusammen.

Die Stiftung fördert die Mundgesundheit in den Schulen und in vorschulischen Einrichtungen durch die Aus- und Weiterbildung von Schulzahnpflege-Instruktorinnen. Sie berät und informiert SZPI in allen Bereichen ihrer Tätigkeit und bietet Aus- und Fortbildungskurse an.

SZPI-Einsatz: Rundum informiert

Das Vademecum Schulzahnpflege für SZPI der Stiftung enthält alle relevanten Informationen zur Rolle und den Aufgaben von Kantonen und Gemeinden hinsichtlich des Einsatzes der SZPI im Rahmen der Schulzahnpflege sowie über die Funktion der Stiftung.

Es orientiert über die Organisation und den Auftrag sowie die Rahmenbedingungen für die Anstellung der SZPI. Die Angaben erstrecken sich von den gesetzlichen Regelungen über die Einsatzplanung und Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Schulleitungen bis zur Entlöhnung.

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Nächste Aus- und Fortbildungskurse der Stiftung für SZPI

17. Oktober 2024

Eintägiger Vorkurs in Zürich 21. Mai 2025

Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Obligatorisch für alle angehenden SZPI ohne dentale Vorbildung ist der Besuch des eintägigen Vorkurses. Er ist Voraussetzung, um am zweitägigen Einführungskurs (obligatorische Hauptschulung für SZPI) teilnehmen zu können. Er vermittelt zahnmedizinisches Basiswissen. Der Besuch des Vorkurses steht auch Dentalassistentinnen offen, die ihr Wissen auffrischen wollen oder deren Ausbildung schon länger zurück liegt. Der nächste verfügbare Kurs findet am 21. Mai 2025 statt.

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17. Oktober 2024

Nächster zweitägiger Einführungskurs in Zürich am 4./5. Juni 2025

Der nächste Kurs findet im Juni 2025 statt. Die Anmeldung ist ab Ende Januar 2025 möglich. Weitere Infos über das Sekretariat 044 400 96 63.

Der zweitägige Einführungskurs ist die Hauptschulung für angehende SZPI. Die Absolvierung dieses Basiskurses ist Voraussetzung, um als SZPI in den Klassen unterrichten zu dürfen. Dies gilt auch für Personen mit dentaler Vorbildung.

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3. Dezember 2024

«Zuckersüss» – Ein Refresher zu Zucker und Süssungsmitteln mit Ideen und Materialien für den Unterricht, am 4. April 2025

Datum: Freitag, 4. April 2025
Zeit: 09.00 – 13.00 Uhr
Ort: Foyer / Pfarreizentrum St.Anton, Klosbachstrasse 36a, 8032 Zürich

Kurskosten: CHF 300.- inkl. Unterrichtsmaterial für Lektionen zum Thema

 

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News

2. Juli 2023

Fluoridanwendung in der Schule im Rahmen des Prophylaxeunterrichts der SZPI

Im August 2020 hat die Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) mit Unterstützung der Schweizerischen Zahnärzte Gesellschaft SSO ein Positionspapier publiziert, das die Neuorientierung der Schulzahnpflege im Lehrplan 21 umschreibt. Dieses Positionspapier stellt die Grundlage für die Ausrichtung der Schulzahnpflege dar. Ziel ist ein kompetenzorientierter Unterricht nach Lehrplan 21, der von der Klassenlehrperson und der SZPI gemeinsam verantwortet wird, den die Lernenden insgesamt positiv erleben und der dadurch zur Zahnpflege motivieren kann.

Die Anwendung von hochdosierten Fluorid-Präparaten (Liste D) durch die SZPI ist ohne schriftliches Einverständnis der Eltern nicht mehr statthaft. Aufgrund der nicht nachweisbaren Wirkung einer einmaligen Anwendung und wegen des unnötigen Verwaltungsaufwandes wird in der Regel darauf verzichtet. Eine ausnahmsweise Anwendung ist unter Einbezug des verantwortlichen Schulzahnarztes und mit dem Kantonszahnarzt abzusprechen.

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26. August 2020

Positionspapier Prophylaxe-Unterricht in der Schulzahnpflege (Fluoridanwendung in der Schule)

Die Kantonszahnärzte haben in Zusammenarbeit mit der Interuniversitären Studiengruppe für zahnmedizinische Prophylaxefragen (IUSP) sowie der SSO und der Stiftung für SZPI das Konzept der Schulzahnpflege überarbeitet und aktualisiert. Das Positionspapier vom 26. August 2020 gilt als Handlungsanweisung für die Schulzahnpflege in den Kantonen der Deutschschweiz.

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